Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Abonnement von Oppm als Software as a Service durch Unternehmen, Verwaltungen und andere Organisationen (Kundin) bei der CSP AG, Teufener Strasse 5, 9000 St. Gallen (CSP). Teil A gilt für die Nutzung der Website, Teil B für das Abonnement. Oppm richtet sich ausschliesslich an Organisationen, nicht an Konsumentinnen und Konsumenten.
Teil A: Website
A1. Zulässige Nutzung
Die Website oppm.ch dient der Information über Oppm. Untersagt sind insbesondere Versuche, Sicherheitsmassnahmen zu umgehen, die Website zu überlasten oder automatisiert in einem Umfang auszulesen, der den Betrieb beeinträchtigt. Sicherheitslücken melden Sie bitte an info@csp-ag.ch.
A2. Inhalte und Haftung
Die Inhalte werden mit Sorgfalt erstellt, aber ohne Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität bereitgestellt. Die Haftung für die Website ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Software, Inhalte und Marken gehören der CSP AG oder den jeweiligen Rechteinhabern; die Nutzung der Website begründet keine Lizenz.
Teil B: Abonnement von Oppm
B1. Vertragsbestandteile und Rangfolge
Der Vertrag besteht aus der unterzeichneten Offerte oder dem Einzelvertrag, dem Auftragsverarbeitungsvertrag mit den technischen und organisatorischen Massnahmen, dem Service Level und diesen AGB. Bei Widersprüchen gilt diese Reihenfolge. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kundin gelten nur, wenn CSP sie schriftlich anerkennt.
B2. Leistungen
- Bereitstellung von Oppm über das Internet im vereinbarten Plan und mit den vereinbarten Modulen, betrieben in einem Rechenzentrum in der Schweiz
- Getrennter Mandant für die Kundin, Anmeldung über eine Identity-Plattform, auf Wunsch mit Single Sign-on
- Datensicherung, Überwachung, Wartung und Weiterentwicklung der Plattform
- Support gemäss Service Level
- Einrichtung, Datenübernahme, Schulung und Anpassungen nur, soweit in der Offerte vereinbart
CSP entwickelt Oppm laufend weiter. Funktionen können sich ändern, solange der vereinbarte Leistungsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt. Wesentliche Einschränkungen kündigt CSP mindestens [Frist, z. B. drei Monate] im Voraus an.
B3. Nutzungsrecht
Die Kundin erhält für die Vertragsdauer das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare Recht, Oppm für eigene Zwecke durch die vereinbarte Zahl von Benutzerinnen und Benutzern zu nutzen. Konten sind persönlich. Eine Weitergabe an Dritte, ein Weiterverkauf oder eine Nutzung für Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von CSP.
B4. Pflichten der Kundin
- Benutzer, Rollen und Rechte durch eine eigene Administration pflegen und Austritte zeitnah sperren
- Zugangsdaten geheim halten und Missbrauch umgehend melden
- Nur Inhalte bearbeiten, zu deren Bearbeitung sie berechtigt ist, und die Datenschutzpflichten als Verantwortliche erfüllen
- Keine Versuche, Sicherheitsmassnahmen zu umgehen, Daten anderer Mandanten abzurufen oder die Plattform zu überlasten
B5. KI-Funktionen
KI-Funktionen erstellen Vorschläge, etwa Entwürfe für Statusberichte, Protokolle oder den Projektvertrag. Sie ersetzen keine fachliche Beurteilung und keinen Entscheid der zuständigen Personen und Gremien. Übernommen wird ein Vorschlag erst durch eine Person; für übernommene Inhalte ist die Kundin verantwortlich. Die Kundin kann die KI abschalten. KI-Aufrufe über dem vereinbarten Kontingent werden gemäss Offerte verrechnet.
B6. Daten der Kundin
Die Daten bleiben Eigentum der Kundin. CSP bearbeitet sie ausschliesslich zur Vertragserfüllung und nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag. Listen und Berichte kann die Kundin während der Laufzeit exportieren. Bei Vertragsende stellt CSP die Daten in einem gängigen Format bereit und löscht sie danach gemäss Auftragsverarbeitungsvertrag.
B7. Verfügbarkeit und Support
Verfügbarkeit, Wartungsfenster, Support-Zeiten und die Behandlung von Störungen regelt der Service Level.
B8. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der Offerte, in der Regel als monatliche Grundgebühr, Preis je Benutzer und Monat und einzeln gebuchte Module. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar. CSP kann die Preise auf das Ende einer Vertragsperiode mit einer Ankündigung von [Frist, z. B. drei Monaten] anpassen.
B9. Laufzeit und Kündigung
Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung und läuft für die vereinbarte Mindestdauer von [z. B. zwölf Monaten]. Danach verlängert er sich jeweils um [zwölf Monate], wenn ihn keine Partei mit einer Frist von [drei Monaten] auf das Ende der Laufzeit kündigt. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
B10. Gewährleistung
CSP erbringt die Leistungen sorgfältig und nach dem Stand der Technik. Mängel meldet die Kundin über den Support; CSP behebt sie in angemessener Frist nach den Prioritäten des Service Levels.
B11. Haftung
CSP haftet für Schäden aus Vertragsverletzung, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig; im Übrigen ist sie je Vertragsjahr auf die in diesem Jahr bezahlte Vergütung begrenzt. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Personenschäden, bleibt vorbehalten.
B12. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende. Mitarbeitende und beigezogene Dritte werden entsprechend verpflichtet.
B13. Änderungen der AGB
CSP kann diese AGB ändern. Änderungen werden der Kundin mindestens [30 Tage] vor Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht die Kundin nicht innert dieser Frist, gelten sie als angenommen; bei einem Widerspruch gilt die bisherige Fassung bis zum Ende der laufenden Vertragsperiode.
B14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist St. Gallen, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt.